Rehasport
Reha-Sport wird empfohlen bei:
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Rehasport auf Verordnung des Arztes
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden.![]()
Diese Verordnung (KV 56/ rosa Schein) nach § 44Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten!
An wen muss ich mich wenden ?
Bewilligung durch die Kostenträger. Die Verordnung (Formblatt 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer ges. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen.
Funktionstraining nutzt besonders die Mittel der Krankengymnastik und/oder der Ergotherapie, um gezielt auf bestimmte körperliche Strukturen wie Muskeln, Gelenke usw. einzuwirken.
Bemerkung
Ziel des Reha-Sports ist es, durch sportliche Therapien insbesondere Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft zu stärken. Dadurch soll der Erfolg vorangegangener oder begleitender Maßnahmen, wie z.B. einer physiotherapeutischen Behandlung, gesteigert werden.